Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Anmeldungen zu den Lehrgängen bedürfen der Schriftform. Die Anmeldungen gelten erst nach Bestätigung durch die Lehrwerkstatt als angenommen. Mit der Anmeldung erkennt der Ausbildungsbetrieb die Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldefrist endet zwei Wochen vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn. Später eingehende Anmeldungen werden bis zum Lehrgangsbeginn berücksichtigt, sofern noch Lehrgangs- oder Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen

2. Begrenzung der Teilnehmerzahl

Gehen mehr Anmeldungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldungen über die Vergabe der Lehrgangsplätze. Sollten Teilnehmer absagen, werden die freiwerdenden Plätze folglich auch in der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung vergeben.

 3. Lehrgangsentgelte

Die Lehrgangsentgelte für die jeweiligen Lehrgänge richten sich nach der aktuellen Lehrgangs- und Lehrgangskostenübersicht  gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 7 der Satzung der Gemeinschaftslehrwerkstatt  Siegburg zum Zeitpunkt der Anmeldung des Auszubildenden. Das Lehrgangsentgelt gilt pro Aus-zubildenden und Lehrgang. Der Ausbildungsbetrieb erhält zur Zahlung des Lehrgangsentgeltes eine Rechnung, die per Überweisung unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer ohne Abzug zu dem in der Rechnung genannten Termin vor Lehrgangsbeginn zu begleichen ist.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt muss generell schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird mit dem Eingang bei der Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg wirksam. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von € 40,00 fällig. Bereits bezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Kostenpauschale erstattet. Sofern für einzelne Lehrgänge keine gesonderten Regelungen vereinbart wurden, ist ein Rücktritt bis acht Wochen vor Beginn möglich.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Fristen ist der Teilnehmer generell zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Angemeldete Teilnehmer, die zu Lehrveranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts entsprechend der Kündigungsbedingungen verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

5. Werkstattordnung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Werkstattordnung einzuhalten.

Der Teilnehmer hat den Anordnungen des Ausbildungspersonals Folge zu leisten. Bei mehrfacher, schuldhafter oder schwerwiegender Verletzung dieser Pflichten kann der Teilnehmer, ohne Befreiung der Gebührenpflicht, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen werden. Dazu zählen u.a. störendes Verhalten, Vandalismus, Diebstahl, Mobbing, Gewalt sowie Alkohol- oder Drogenkonsum seitens des Auszubildenden während der Ausbildungszeit.

6. Absage von Lehrveranstaltungen

Die Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg behält sich das Recht vor, Lehrgangsveranstaltungen bei höherer Gewalt oder bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Nachholtermine anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtsstunden sind ausgeschlossen. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg statt. Die Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen.

7. Aushändigung von Bescheinigungen und Zeugnissen

Lehrgangsbescheinigungen und Zeugnisse bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Lehrgangsentgeltes Eigentum der Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg.

 8. Urheberrecht

Die von der Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg zur Verfügung gestellten schriftlichen Lehrgangsunterlagen dürfen nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Jegliche Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt.

9. Teilnehmerhaftung

Der Lehrgangsteilnehmer haftet der Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg gegenüber bei schuldhaftem und/oder fahrlässigem Verhalten.

10. Datenschutzrichtlinien

Die Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben. Es handelt sich insbesondere um folgende Teilnehmerdaten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) sowie die E-Mail-Adresse.

11. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung gespeichert werden. Jeder Teilnehmer hat im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggfls. den Empfängern, bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung, sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung, ist der Gemeinschaftslehrwerkstatt Siegburg nur gestattet, sofern sie aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist, oder eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichts-stand ist Siegburg.

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